Schulsozialarbeit


Einleitung
  • Aufgrund einer immer stärker individualisierten Gesellschaft, die einen teilweise extrem schnellen Wandel erlebt und der damit verbundenen Auflösung vieler Normen und Werte, die bis vor Kurzem unantastbar schienen, hat eine zunehmende Zahl von Kindern und Jugendlichen immer mehr Schwierigkeiten, zu einer starken sozialen Persönlichkeit mit eigenständiger, stabiler Identität heranzuwachsen. Diese Entwicklungen haben auch Auswirkungen auf die Lebenswelt Schule, welche für die Kinder und Jugendlichen einen zentralen Ort der sozialen Interaktion darstellt. Die Institution Schule, im Besonderen in Form der Ganztagsschule, ist als Integrationsmedium gefordert.
  • Bei der Bewältigung der vielfältigen sozialen und familiären Probleme unterstützt seit Mitte Mai 2012 Herr Michel als Schulsozialarbeiter die Lehrkräfte am GENO.
Grundlagen
  • Schulsozialarbeit ist mittlerweile als ein eigenständiges Aufgabenfeld der Jugendhilfe zu betrachten. Die rechtliche Grundlage bildet das SGB VIII, hier das KHJG, sowie die entsprechenden Gesetze, Richtlinien, Erlasse und anderen Regelungen für die Tätigkeit sozialpädagogischer Fachkräfte an Schulen des Landes NRW.
  • Im SGB VIII, § 13, heißt es: „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“
  • Um Schulsozialarbeit erfolgreich gestalten zu können, bedarf es der Kooperation und Zusammenarbeit mit den Lehrkräften, der Schulleitung, den Eltern, außerschulischen Partnern und den Schülern.
  • Schulsozialarbeit am GENO hat eine ganzheitliche Grundhaltung, ist ressourcen- und prozessorientiert und präventiv ausgerichtet. Der Arbeitsschwerpunkt liegt daher in der Erprobungs- und Mittelstufe. Ein wesentliches sozialpädagogisches Element ist die Beziehungsarbeit basierend auf dem Prinzip der Freiwilligkeit.
  • Die für den Vertrauensaufbau notwendige Kontinuität ist durch die tägliche Präsenz des Schulsozialarbeiters gewährleistet. Somit steht den Schülern jederzeit ein Ansprechpartner zur Verfügung, der ohne Umstände zu erreichen ist.
  • Schulsozialarbeit will dazu beitragen ein Schulklima auf der Basis eines respektvollen Umgangs miteinander zu schaffen, indem sich jeder Schüler seinen individuellen Fähigkeiten entsprechend entwickeln kann.
  • Grundsätzlich unterliegt die Schulsozialarbeit der beruflichen Schweigepflicht. Priorität im Umgang mit der Schweigepflicht hat jedoch das Kindeswohl. Demnach wägt die Schulsozialarbeit ab, welche Informationen im Sinne einer optimalen Gestaltung des Hilfeprozesses weitergegeben werden müssen. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung ist die Schulsozialarbeit verpflichtet, die Kindeswohlgefährdung direkt dem zuständigen Jugendamt anzuzeigen und Maßnahmen einzuleiten.
  • Die Schulsozialarbeit hat eine neutrale Rolle im System Schule und bemüht sich diese aufrechtzuerhalten. In Bezug auf die Interessenvertretung der Schüler bedeutet dies, dass die Schulsozialarbeiter innerhalb ihrer Arbeit bewusst parteilich handeln.
Handlungsfelder

Schulsozialarbeit will den Bildungsprozess mitgestalten, sowohl durch Prävention als auch durch Intervention. Nach den bisherigen Erfahrungen und Gesprächen haben sich bisher fünf Arbeitsschwerpunkte hervorgehoben:

  • Beratung
  • Projektarbeit
  • Freizeitpädagogischer Bereich
  • Vernetzung und Kooperation
  • Verwaltung und Organisation
Beratung:
  • Die Beratung richtet sich an alle Schüler der Schule, deren Eltern und Sorgeberechtigten sowie das Kollegium. Schulsozialarbeit bietet sowohl den informellen Rat zwischen “Tür und Angel” als auch formelle Beratungsprozesse zu fest vereinbarten Terminen an. Vertraulichkeit und Freiwilligkeit sind wichtige Grundprinzipien, die für die Beratung entscheidend sind. Aus der Beratung kann sich bei Bedarf eine längerfristige sozialpädagogische Begleitung im Schulalltag oder die Einleitung einer systematischen Fallarbeit entwickeln. Für die Schulsozialarbeit gilt die Schweigepflicht nach § 203 StGB.
  • Aktuell bindet der Bereich der Beratung, mit dem Focus auf die Schülerschaft, die meisten Ressourcen.
  • Die Beratung ist systemisch ausgerichtet und kann in Form einer konkreten Einzelfallhilfe oder einer Gruppenarbeit mit Klassen zu aktuell anliegenden Themen stattfinden.
  • Hierzu steht der Schulsozialarbeiter im direkten Austausch mit den Klassen- und Beratungslehrern. Eine thematische Abgrenzung zum Beratungsteam ist nicht zwingend gegeben. Die Schüler selber entscheiden, an wen sie sich wenden. Abweichend davon kann im Rahmen der Einzelfallhilfe die Anbahnung des Erstkontaktes durch eine Lehrkraft bzw. den Sozialarbeiter veranlasst werden.
  • In der Beratung sucht die Schulsozialarbeit nach Möglichkeiten zur Unterstützung und kooperiert in diesen Fällen intensiv mit Fachstellen wie z.B. dem Jugendamt und entsprechenden Beratungsstellen.
  • Innerhalb des Kollegiums findet Beratung in Einzelgesprächen, in kollegialen Beratungen oder der Teilnahme an den Konferenzen statt. Eine weitere Methode bietet sich in Form von Hospitationen in den Klassen an, wobei der Blick nicht nur auf die Schüler gerichtet ist. Aufgrund der Zusatzausbildung des Schulsozialarbeiters besteht perspektivisch die Möglichkeit das Beratungsangebot um die Methode Video-School-Training® zu erweitern.
projektarbeit:
  • Mit Blick auf die präventive Grundausrichtung der Schulsozialarbeit bietet sich innerhalb der Projektarbeit ein großer Handlungsspielraum. Unter dem Aspekt „Soziales Lernen“ schafft Schulsozialarbeit die Voraussetzungen für weitergehende Bildungsprozesse und ermöglicht Bildungssettings zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, der Förderung von sozialen Kompetenzen und der Unterstützung der Lebensbewältigung.
  • Angedacht ist eine themenbezogene Projektarbeit die in den entsprechenden Jahrgangsstufen stattfindet. In der Erprobungsstufe liegt der Focus beispielsweise eher auf dem gegenseitigen Kennenlernen, in der Mittelstufe eher auf konkreten präventiven Angeboten. Bei bestimmten Themen der Prävention macht es Sinn, geschlechtsspezifisch zu arbeiten. So kann beiden Geschlechtsgruppen eine Entfaltung und Auslebung ihres Interesses geboten werden. Innerhalb dieses Rahmens wird eine Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnern angestrebt. Mit den jeweiligen Projekten sollen möglichst alle Schüler einer Jahrgangsstufe erreicht werden.
  • Aktuell ist dies der Fall bei der Zusammenarbeit mit dem Jugendkontaktbeamten der Polizei zum Thema „Mobbing“ in der Stufe 8 oder bei dem Projekt “Ehre“ in Kooperation mit einem türkischen Iman. Darüber hinaus sind diverse Angebote angedacht, beispielhaft in der Jahrgangsstufe 6 ein Projekt zum Thema „sicheres Surfen“ im Internet, in der Stufe 8 zum Thema Gewaltprävention, ein interkulturelles Angebot in Form einer AG für die Schüler ab der Stufe 8.
  • Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Gestaltung von Themenabenden oder -nachmittagen für die Elternschaft. Voraussetzung ist der jeweilige Bedarf und die aktive Beteiligung der Eltern.
Freizeitpädagogischer Bereich:
  • Schulsozialarbeit kann ihre spezifische Wirksamkeit am besten entfalten, wenn beratungs- und zielgruppenspezifische Angebote mit offenen Angeboten für alle SchülerInnen kombiniert werden.
  • Im freizeitpädagogischen Bereich besteht der Schwerpunkt in erster Linie in der Betreuung im Rahmen des offenen Mittags-Angebotes. Dieses niederschwellige Angebot bietet eine gute Möglichkeit, auf informeller Ebene erste und auch kontinuierliche Begegnungen zwischen den SchülerInnen und dem Schulsozialarbeiter zu schaffen, um so im Bedarfsfall (Beratung, Konflikt etc.) die Kontaktaufnahme zu erleichtern.
  • Die Gestaltung dieser Angebote findet in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen „Buddy“-Kollegen statt. Wichtig ist hier neben dem Aspekt des „offenen“ Angebotes die pädagogische Grundhaltung mit dem präventiven Ziel die Eigenverantwortlichkeit der SchülerInnen zu fördern und zu stärken (siehe Konzeption „Buddy“).
  • Aktuell ermöglichen die „Buddys“ ihren Mitschülern die Nutzung des „Cafe Cult“ und des Spiele-Pavillons. Angedacht ist ferner, den Oberstufenschülern die Raumnutzung des „Cafe Cults“ unter eigenverantwortlicher Mitwirkung zu ermöglichen.
  • An zwei Tagen haben die Schüler in der Mittagspause die Möglichkeit unter Begleitung des Schulsozialarbeiters den Ruhe- und Arbeitsraum zu nutzen.
  • Unter dem Aspekt „Freizeitpädagogik“ ist auch die Teilnahme an Klassenfahrten oder Exkursionen gewährleistet.
Vernetzung und Kooperation:
  • Schulsozialarbeit beinhaltet Aspekte der gemeinwesenorientierten Sozialen Arbeit.
  • Daher ist die Vernetzung mit außerschulischen Partnern gleichermaßen notwendig wie hilfreich. Grundlegend ist dabei ein Netzwerkaufbau, um Angebote und Strukturen für Eltern, aber insbesondere für Kinder und Jugendliche zu schaffen.
  • Neben der fallbezogenen Kooperation mit den einzelnen Fachstellen der Jugendhilfe und der Polizei sei hier die Teilnahme an diversen Arbeitskreisen genannt. Dies trägt zur Öffnung der Schule nach Außen und langfristig zu einem Imagegewinn derselben bei.
  • Zur Zeit findet unter anderem die Teilnahme an der Bezirkskonferenz Altenessen, dem Arbeitskreis Jugendhilfe und Schule, der Arbeitsgruppe Perspektive Nordviertel, der Regionalgruppe 5 der Schulsozialarbeiter der Gesamtschulen, der Fachgruppe „Horizont“ etc. statt.
Verwaltung und Organisation:
  • Die Verwaltungstätigkeit nimmt zeitweise einen Großteil der Arbeit ein.
  • Hierzu zählen Vor- und Nachbereitungszeiten für Beratung und gruppenpädagogische Angebote, Zeiten für flexible Kontaktangebote, das Anfertigen von Berichten, Führen von Telefonaten, die Koordination sowie die konzeptionelle Arbeit.
  • Die Schule ist ein Lern- und Lebensort, an dessen ständiger Weiterentwicklung alle zu beteiligen sind. Zu den institutionsbezogenen Aufgaben von Schulsozialarbeit gehört auch die Mitarbeit in schulischen Gremien sowie die Arbeit am Schulprogramm und in der Schulentwicklung. Schulsozialarbeit berät die Institution Schule und die Lehrkräfte in sozialpädagogischen Fragen und Erfordernissen und beteiligt sich an der Schulentwicklung.
Rahmenbedingungen
  • Für die professionelle Arbeit in den oben beschriebenen Aufgabenfeldern sind gewisse strukturelle Gegebenheiten absolut erforderlich, um die Qualität zu sichern.
  • Schulsozialarbeit erfordert an der Schule geeignete Räumlichkeiten und Ausstattung.
  • Es muss ein eigenes Büro zur Verfügung stehen. Dieses sollte nur für die Schulsozialarbeit und ausgewählten Personen zugänglich sein, um die eingeschränkte Meldepflicht bzw. die Schweigepflicht gewährleisten zu können. In diesem Büro muss ausreichend Raum für einen Arbeitsplatz und eine Beratungsecke vorhanden sein. Zudem werden Gruppenräume für sozialpädagogische Gruppenarbeit und Räumlichkeiten für offene Angebote benötigt.
  • Für die administrativen Tätigkeiten der Schulsozialarbeit sind ein Computer mit Internetzugang, ein Drucker und ein Telefon (mit der Möglichkeit, direkt von Außen angerufen zu werden) unerlässliche Bestandteile der Ausstattung.
  • Schulsozialarbeit sollte ein eigenständiger Etat zur Verfügung gestellt werden, um hier dem Bedarf der Schülerschaft entsprechend tätig werden zu können.
Schlusswort

Die Schulsozialarbeit muss ständig weiterentwickelt werden. Hierzu sind Veränderungen der Angebote notwendig. Es gibt viele neue Ideen, die derzeit noch nicht oder nur teilweise umgesetzt werden können. Arbeitsschwerpunkte müssen ebenso wie dieses Konzept stets neu gefunden, verändert und evaluiert werden.

Erreichbarkeit

Für weitere Rückfragen steht Ihnen Herr Michel gerne zur Verfügung.

Tel.: 0201/8321530

In dringenden Notfällen über das Diensthandy: 01573-6517687

Per mail: a.michel@gtgeno.de

Die Sprechzeiten finden in der Regel statt:

Montags bis Donnerstags in der Zeit von 8:30 -12:30 Uhr und 13:45 – 16:00 Uhr

Freitags: 8:30 – 13:30 Uhr

Sowie bei Bedarf extra vereinbart.